Qualitätsberichte
Gemäß § 137 SGB V sind die Krankenhäuser ab dem Jahr 2005 verpflichtet, im Abstand von zwei Jahren einen strukturierten Qualitätsbericht zu veröffentlichen.
Den Berichte für die Jahr ab 2008 können Sie hier einsehen.











Gemäß § 137 SGB V sind die Krankenhäuser ab dem Jahr 2005 verpflichtet, im Abstand von zwei Jahren einen strukturierten Qualitätsbericht zu veröffentlichen.
Den Berichte für die Jahr ab 2008 können Sie hier einsehen.